CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen (71)

Bundesamt für Energie BFE

Im Rahmen der Energiestrategie 2050 werden die bestehenden Emissionsvorschriften verschärft: Neu in Verkehr gesetzte Personenwagen sollen bis Ende 2020 durchschnittlich nur noch 95 g CO2/km ausstossen. Aufgrund dieser Verschärfung der CO2-Emissionsvorschriften ist mit einer deutlichen Steigerung der Marktdynamik bei den Elektrofahrzeugen zu rechnen. Für den Vollzug der CO2-Emissionsvorschriften ist das Bundesamt für Energie BFE federführend zuständig.

CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen (71)
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